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   FG Nürnberg, 07.10.2014 - 1 K 1589/13   

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https://dejure.org/2014,43747
FG Nürnberg, 07.10.2014 - 1 K 1589/13 (https://dejure.org/2014,43747)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 07.10.2014 - 1 K 1589/13 (https://dejure.org/2014,43747)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 07. Oktober 2014 - 1 K 1589/13 (https://dejure.org/2014,43747)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Gwährung der Eigenheimzulage; Wohnungsüberlassung als Teil der Unterhaltsleistung in Form einer geldwerten Sachleistung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine unentgeltliche Nutzungsüberlassung i.S.d. § 4 EigZulG bei Anrechnung der Wohnungsüberlassung auf den Getrenntlebendunterhalt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine unentgeltliche Nutzungsüberlassung i.S.d. § 4 EigZulG bei Anrechnung der Wohnungsüberlassung auf den Getrenntlebendunterhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 31.07.2001 - IX R 9/99

    Eigenheimzulage für unentgeltliche Wohnungsüberlassung

    Auszug aus FG Nürnberg, 07.10.2014 - 1 K 1589/13
    49 "Unentgeltlich" i.S. des § 4 Satz 2 EigZulG ist nur eine Wohnungsüberlassung, für die keinerlei Entgelt gezahlt wird; eine Gegenleistung gleich welcher Art und Höhe ist förderungsschädlich (vgl. das BFH-Urteil vom 31.07.2001 IX R 9/99, BStBl II 2002, 77).

    Das Finanzgericht Köln (a.a.O.) verkennt in seiner Entscheidung, dass nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. das BFH-Urteil vom 31.07.2001, a.a.O.) eine Unentgeltlichkeit im Sinne des § 4 Satz 2 EigZulG nur dann vorliegt, wenn der Nutzungsberechtigte für die Überlassung der Wohnung keine Gegenleistung irgendeiner Art erbringt, wobei gerade keine synallagmatische Vertragsbeziehung (z.B. aufgrund eines Mietvertrages) notwendig ist.

  • BFH, 12.04.2000 - XI R 127/96

    Wohnungsüberlassung als Unterhaltsleistung

    Auszug aus FG Nürnberg, 07.10.2014 - 1 K 1589/13
    Hiermit im Einklang steht die Rechtsprechung des BFH (vgl. das BFH-Urteil vom 12.04.2000 VI R 127/96, BStBl II 2002, 130), der zu Folge die Wohnungsüberlassung einer geldwerten Sachleistung (Ausgabe) gleichzusetzen ist, die mit der Überlassung zur Nutzung abfließt, wenn eine Wohnung unentgeltlich zu Unterhaltszwecken überlassen und dadurch der Anspruch des Unterhaltsberechtigten auf Barunterhalt vermindert wird.
  • BGH, 13.11.1996 - XII ZR 125/95

    Pflichten eines Ehegatten bei unentgeltlicher Nutzungsüberlassung des gemeinsamen

    Auszug aus FG Nürnberg, 07.10.2014 - 1 K 1589/13
    Zwar räumt der BGH getrennt lebenden Ehegatten die Möglichkeit ein, abweichend von den Regelungen des BGB, die grundsätzlich eine Unterhaltsgewährung in Geld vorsehen, eine andere Art der Unterhaltsgewährung (z.B. durch Naturalunterhalt) zu vereinbaren; dies gilt auch hinsichtlich der Nutzung eines gemeinsam genutzten Hauses (vgl. das BGH-Urteil vom 13.11.1996 XII ZR 125/95, NJW 1997, 731).
  • FG Rheinland-Pfalz, 31.01.2013 - 5 K 2009/10

    Schenkweise Zuwendung einer typisch stillen Unterbeteiligung - Zeitpunkt der

    Auszug aus FG Nürnberg, 07.10.2014 - 1 K 1589/13
    Eine solche Gegenleistung ist in der Minderung des Barunterhalts aufgrund des abgekürzten Zahlungswegs zu sehen (vgl. auch die kritische Anmerkung von Lemaire in EFG 2013, 835 zum o.g. Urteil des Finanzgerichts Köln).
  • FG Thüringen, 15.01.2009 - 2 K 233/07

    Wohnungsüberlassung als Naturalunterhalt keine Einnahmen aus Vermietung und

    Auszug aus FG Nürnberg, 07.10.2014 - 1 K 1589/13
    Diese Grundsätze haben auch das Finanzgericht Schleswig-Holstein in seinem Urteil vom 18.08.2004 3 K 50208/03 (EFG 2005, 257) und das Thüringer Finanzgericht in seinem Urteil vom 15.01.2009 2 K 233/07 (Juris) angewandt und in den von ihnen zu entscheidenden Klageverfahren keine unentgeltliche Nutzung im Sinne von § 4 Satz 2 EigZulG angenommen.
  • FG Köln, 27.02.2013 - 10 K 41/12

    Unentgeltlichkeit der Wohnungsüberlassung i.S.v. § 4 Abs. 1 Satz 2 EigZulG trotz

    Auszug aus FG Nürnberg, 07.10.2014 - 1 K 1589/13
    Der vom Finanzgericht Köln im Urteil vom 27.02.2013 10 K 41/12 (EFG 2013, 834) vorgenommenen Differenzierung, wonach es für die Beurteilung der Entgeltlichkeit / Unentgeltlichkeit darauf ankommen soll, ob die Gegenleistung für eine Wohnungsüberlassung erbracht wurde oder aber in Zusammenhang mit dem Verzicht auf die Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs des anderen Ehegatten steht, ist hingegen nicht zu folgen.
  • FG Schleswig-Holstein, 18.08.2004 - 3 K 50208/03

    Vorliegen einer Unentgeltlichkeit i.S.v. § 4 Satz 2 Eigenheimzulagegesetz

    Auszug aus FG Nürnberg, 07.10.2014 - 1 K 1589/13
    Diese Grundsätze haben auch das Finanzgericht Schleswig-Holstein in seinem Urteil vom 18.08.2004 3 K 50208/03 (EFG 2005, 257) und das Thüringer Finanzgericht in seinem Urteil vom 15.01.2009 2 K 233/07 (Juris) angewandt und in den von ihnen zu entscheidenden Klageverfahren keine unentgeltliche Nutzung im Sinne von § 4 Satz 2 EigZulG angenommen.
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